Der Flugbetrieb wird von der Bezirksregierung Düsseldorf in der Regel mit der Auflage genehmigt. dass der Lärm aus dem Motorflug in Wohngebieten 55 dB(A) und in Mischgebieten 60 dB(A) nicht überschritten werden darf. Dabei ist nicht die Lärmquelle selbt gemeint sondern der Lärm, der an der Wohnbebauung noch ankommt. Gemessen wir an einem Wohnhaus ca. einen Meter vor einem Fenster. Der Lärm aus anderen Quellen bleibt unberücksichtigt. Im Klartext: Die 55 oder 60 dB(A) dürfen allein durch die Motorflugzeuge verursacht werden. Andere Geräusche von zum Beispiel Motorradfahrer auf der L11 oder fremden Flugzeugen werden nicht berücksichtigt.
Wie wird gemessen?
Der Prüfer schaltet das Messgererät z. B. beim Start einer Maschine ein. Das Flugzeug startet und gleichzeitig sind hohe Geräusche durch Motorradfahrer auf der L11 zu hören. Der Prüfer muss das Messgerät wieder ausschalten, wenn Fremdgeräusche wahrnehmbar sind. Die Motorradfahrer fahren in das Kalltal ein und sind kaum noch zu hören. Der Prüfer schaltet das Messgerät wieder ein. Das Motorflugzeug ist in der Zwischenzeit am Horizont verschwunden. Nach einigen Minuten beendet der Prüfer die Messung und wertet das Ergebnis aus. Das Messgerät zeigt nur den Durchschnittswert der Messung an. Selbst wenn ein Düsenjäger vom Flugplatz starten könnte, würde das Messergebnis unter 50 dB(A) bleiben weil nur ein Mittelwert gemessen wird.
Fazit: Der Gesetzgeber schützt aus unserer Sicht den Verursacher aber nicht die betroffene Bevölkerung